Ab dem 1. Januar 2024 tritt die neue Verordnung des Verpackungsgesetzes in Kraft. Diese besagt, dass Milch, Milchmischgetränke und sämtliche trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 100 ml bis 3 Liter abgefüllt sind, gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) ab dem 01.01.2024 der Pfandpflicht unterliegen. Dadurch werden sie in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.
Die neue Regelung stößt bei Kunden und Mitarbeitern von Lebensmittelgeschäften auf Kritik. Bedenken bestehen, dass Leergutautomaten nach gegorener Milch riechen könnten und dies als unhygienisch empfunden wird. Es besteht auch die Gefahr, dass Laufbänder und Leergutautomaten stellenweise stark kleben oder sogar Schimmel entstehen kann, was für die Mitarbeiter einen erhöhten Reinigungsaufwand bedeutet.
Neben den zusätzlichen Kosten von 25 Cent für Verbraucher entsteht auch für die Mitarbeiter zusätzlicher Arbeitsaufwand und ein erhöhter Ekel-Faktor.
Es ist wichtig, dass Verbraucher nun darauf achten, beispielsweise Müllermilch nicht zu entsorgen, sondern in das Pfandsystem zurückzuführen. Ein Aspekt dabei ist, die Umweltbelastung durch Plastikmüll zu reduzieren und Verbraucher stärker in die Pflicht zu nehmen, auch wenn dies nun finanziell spürbar ist.
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Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024 | Autor: LeakBuy Redaktion
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