Batterieentsorgungsgesetz

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten,
sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. 
Diese durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
 

Nach dem Batteriegesetz über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36 vom 30. Juni 2009, Seite 1582 und Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 74 vom 19. November 2009, Seite 3783) sind wir verpflichtet, die von uns vertriebenen Akkus und Batterien zwecks Entsorgung wieder zurückzunehmen. Sie können verbrauchte Akkus und Batterien somit selbstverständlich unentgeltlich an uns zurück geben. Bitte senden Sie diese zusammen mit einer kurzen Notiz (z.B. "Zur fachgerechten  Entsorgung") frei an uns :

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